Exkurs: Errichtung einer Photovoltaikanlage an einem Wohnhaus

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Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Wohnhaus

Das der durch die Menschen verursachte Treibhauseffekt zu einer weltweiten Klimaveränderung führt ist längst kein Befürchtung mehr sondern herrschender wissenschaftlicher Standart und kann somit als erwiesene Tatsache betrachtet werden. Sowohl die weltweit führenden Wissenschaftler als auch die UNO untersuchen nicht mehr ob es zu einer globalen Erwärmung kommt, sondern "nur noch" wie hoch diese ausfällt und was die Folgen sein werden. Auch die Versicherungswirtschaft hat sich längst auf zukünftige Regulierungen von Umweltschäden eingestellt, die durch die Klimaerwärmung verursacht werden. Vor diesem Hintergrund gewinnt der Einsatz regenerativer Energien, d.h. Energiegewinnung aus sich erneuernden Quellen wie Sonne, Wasser, Wind zunehmende Bedeutung. Der Einsatz dieser Energiequellen z.B. zu Stromerzeugung erzeugt kein CO2 und trägt somit nicht zur Verschärfung des Treibhauseffektes bei. An dieser Stelle soll exemplarisch gezeigt werden,

  • wie eine Photovoltaikanlage auf einem Wohnhaus angebracht werden kann
  • welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sich diese Energiegewinnung rechnet
  • welche staatlichen Förderungen es für ein solches "Projekt" gibt.


Was ist Photovoltaik?

Eine Photovoltaikanlage wandelt Sonnenlicht in elektrischen Strom um. Zur genauen Funktionsweise: Energieumsetzer


Was passiert mit dem erzeugtem Strom?

Die meisten Photovoltaikanlagen, die auf privaten Gebäuden angebracht sind, erzeugen den Strom nicht zum Eigengebrauch. Der durch solche Anlagen erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Dafür erhält der Anlagenbetreiber eine gesetzlich festgelegte Vergütung von seinem Energieversorger. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat also zwei Stromzähler. Einen, den jeder Mieter/Hausbesitzer hat und der den verbrauchten Strom "zählt" sowie einen zweiten, der den erzeugten Strom "zählt" und den der Besitzer der Anlage dann vergütet (bezahlt) bekommt. Da die Vergütung pro kWh z.Zt. (2009) mit 43ct deutlich höher ist als der Preis einer kWh (ca.19ct), erscheint das System derart attraktiv und lukrativ, dass man sich fragt, warum noch nicht auf jedem Haus eine Photovoltaikanlage installiert ist. Das liegt zum einen daran, dass gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine solche Anlage rentabel arbeiten kann. D.h, dass der Besitzer seine Ausgaben in möglichst kurzer Zeit wieder erstattet bekommt und auch, damit sich der hohe Energieeinsatz, den die Herstellung der Photozellen erfordert, ausgeglichen wird. Ansonsten wäre der Umweltschutzgedanke ins Gegenteil gekehrt und eine Photovoltaikanlage wäre letztendlich schädlich für die Umwelt. Auch die Anfangsinvestition für eine Photovoltaikanlage ist recht groß. Auch wenn es nicht möglich ist, an dieser Stelle einen genauen Preis anzugeben, so ist doch in der Regel von einem Betrag ab 10.000€ aufwärts auszugehen. Derzeit (2009)liegen die Preise zwischen ca. 5.000 und 8.000 Euro pro kWp installierter Leistung inklusive Planung, Montage und Mehrwertsteuer. Dabei kommt es auf die Qualität, die Auslegung und die Größe der Anlage an.

Welche Voraussetzungen muss (m)ein Dach erfüllen, damit sich die Errichtung einer Photovoltaikanlage lohnt?

Eines vorweg: Allein das Vorhaben die Umwelt schonen zu wollen, wird wohl die wenigstens dazu bewegen, die Installationskosten aufzubringen. Die Anlage wird sich "rechnen" müssen. Dazu sollte die Dachfläche, die später einmal die Anlage tragen soll

  • in Südlage oder zumindest Südostlage liegen

Die Begründung ist ganz einfach: Dort gibt es die meisten Sonnenstunden am Tag. Ferner sollten keine Nachbargebäude, Schornsteine, Satellitenanlagen, Bäume oder ähnliches Schatten auf große Teile der Dachfläche werfen und letztlich sollte

  • die Dachneigung im Optimum zwischen 30° und 45° liegen,

weil bei diesem Einstrahlungswinkel die Photozellen die optimale Leistung erbringen. Bei flacher geneigten Dächern lässt sich diese Dachneigung durch die Unterkonstruktion herstellen. Natürlich ist nicht immer jede Bedingung optimal zu erfüllen. In solchen Fällen muss der "Bedingungsmix" bewertet werden. Hierbei helfen Fachfirmen und der örtliche Energieversorger. Im Internet finden sich vielfach "Ertragsrechner" von denen hier der der Energieagentur NRW empfohlen sein soll:

Ertragsrechner


Braucht man eine Baugenehmigung?

In der Regel ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich. Lediglich auf denkmalgeschützten Gebäuden und für Freiflächenanlagen ist eine Baugenehmigung erforderlich.


Kosten für Wartung und Pflege?

Unterhaltskosten für Photovoltaikanlagen sind sehr gering. Die Reinigung der Zellen erfolgt meist durch Regen bzw. Schnee, lediglich "hartnäckige" Verschmutzungen wie Vogelkot, der die Zellen beschatten würde, muss entfernt werden. Außerdem sollte man es nicht versäumen, die Photovoltaikanlage in seine Gebäudeversicherung mit aufzunehmen. Auch wenn die Anlagen heute sehr robust sind, kann schwerer Hagelschlag Schäden verursachen.

Staatliche Förderung?

Das EEG (erneuerbare Energiengesetz) sieht vor, dass der Betreiber einer Photovoltaikanlage gegenüber seinem Energieversorger den Anspruch hat, den erzeugten Stron vergütet zu bekommen. Für Anlagen die 2009 "ans Netz" gehen, sind dies 43,01 Cent/kwh.

Übersicht üder die Höhe der Vergütung

Zu beachten sind hierbei noch zwei Dinge:

  • Die Einspeisevergütung sinkt in 2010 um 8% und danach jährlich um weitere 9%
  • Ausschlaggebend für die Höhe der Vergütung ist das Jahr der Inbetriebnahme der Anlage.


Neben der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung, stellt die staatliche KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) günstige Kredite für die Finanzierung von Photovolatikanlagen zur Verfügung. Kreditanträge sind über die Hausbank bei der KfW zu stellen.

Zur KfW