Zusätzliche Maßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. März 2014, 11:46 Uhr
Zusätzliche Maßnahmen sind Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, wenn besondere Bedingungen vorliegen und dienen zur Erhöhung der Regensicherheit oder der verbesserten Windlastsicherheit. Zusätzliche Maßnahmen sind z.B. zu ergreifen, wenn erhöhte Anforderungen an das Dach gestellt werden. Darunter zählt z.B., wenn
- die Regeldachneigung unterschritten wird.
- das Gebäude in einer besonderen Witterungsbedingungen ausgesetzten Gegend steht
- das Gebäude besondere architektonische Besonderheiten oder technische Einrichtung hat. Darunter zählt z.B. die Einrichtung einer Solaranlage.
Zusätzliche Maßnahmen sind z.B.:
- Unterspannbahn
- Unterdeckung
- Unterdach
- Verklammerung
- Innnenverstrich
Die Maßnahme richtet sich nach der Anzahl der erhöhten Anforderungen.