Verwendung von Flüssiggas: Unterschied zwischen den Versionen

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Da die Gasflaschen mit Flüssiggas gefüllt sind, kühlen sie bei der Gasabgabe ab. Es besteht die Gefahr, dass die Flaschen vereisen und sich dadurch die Gasabgabe verringert. Die Flaschen dürfen auf keinen Fall mit dem Brenner erhitzt werden, da dadurch Spannungen im Metall entstehen, die Gasflasche reißen könnte und es dann zu einer Explosion kommen könnte. Stellen Sie stattdessen die vereiste Flasche in ein Warmwasserbad o.ä.
 
Da die Gasflaschen mit Flüssiggas gefüllt sind, kühlen sie bei der Gasabgabe ab. Es besteht die Gefahr, dass die Flaschen vereisen und sich dadurch die Gasabgabe verringert. Die Flaschen dürfen auf keinen Fall mit dem Brenner erhitzt werden, da dadurch Spannungen im Metall entstehen, die Gasflasche reißen könnte und es dann zu einer Explosion kommen könnte. Stellen Sie stattdessen die vereiste Flasche in ein Warmwasserbad o.ä.
  
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(Bildquelle: BauBG)
 
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Version vom 6. Dezember 2017, 15:36 Uhr

Bei der Verwendung von Flüssiggas besteht Brand- und Explosionsgefahr, deswegen ist mit großer Umsicht vorzugehen.

Gasflasche.gif

Hinter dem Flaschenventil ist zur Erhaltung eines gleichmäßigen Druckes ein normgerechter Druckregler anzuordnen Eine Verschlusskappe dienst zur Sicherung dieser empfindlichen Teile während dem Transport der Flaschen. Eine Schlauchbruchsicherung hinter dem Ventil schlieeßt im Falle eines Defektes am Schlauch und starkem Gasaustritt für eine Notabschaltung.

Wichtige Bestandteile einer Gasflasche sind also:

  • Verschlusskappe
  • Druckminderer
  • Schlauchbruchsicherung

Da die Gasflaschen mit Flüssiggas gefüllt sind, kühlen sie bei der Gasabgabe ab. Es besteht die Gefahr, dass die Flaschen vereisen und sich dadurch die Gasabgabe verringert. Die Flaschen dürfen auf keinen Fall mit dem Brenner erhitzt werden, da dadurch Spannungen im Metall entstehen, die Gasflasche reißen könnte und es dann zu einer Explosion kommen könnte. Stellen Sie stattdessen die vereiste Flasche in ein Warmwasserbad o.ä.

(Bildquelle: BauBG)