Unfallverhütungsvorschriften für Dachdeckungen mit Wellplatten: Unterschied zwischen den Versionen

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Wellplattendächer dürfen nur auf besonderen Lauf- und Arbeitsstegen betreten werden, da ansonsten Durchbruchgefahr besteht. Diese Stege müssen
 
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* eine Mindestbreite von 50 cm haben  
 
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Aktuelle Version vom 11. Dezember 2013, 13:43 Uhr

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Wellplattendächer dürfen nur auf besonderen Lauf- und Arbeitsstegen betreten werden, da ansonsten Durchbruchgefahr besteht. Diese Stege müssen

  • eine Mindestbreite von 50 cm haben
  • gegen Verschiebung und Abrutschen gesichert sein
  • mindestens der Sortierklasse S10 oder MS10 entsprechen.

Es müssen zum Schutz vor Absturz ins das Innere des Gebäudes Auffangeinrichtungen z.B. Netze vorgesehen werden. An allen Außenkanten müssen bei einer Absturzhöhe von mehr als 3.00 m Absturzsicherungen vorgesehen werden.

Die Platten müssen vor der Verlegung sicher gelagert und z.B. durch Spannbänder gegen Windangriff gesichert werden. Bei Lagerung auf dem Dach muß die Tragfähigkeit des Daches beachtet werden.