Grundlagen für die Ausführung von Dachdeckerarbeiten

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Grundlagen des Unterrichtes an der Dachdeckerberufsschule in Eslohe und der Zwischen- und Gesellprüfung sind eine Reihe von Regeln, Verordnungen und Gesetzeswerken, die von den unterschiedlichsten Institutionen herausgegeben werden.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das BGB ist das wichtigste zivilrechtliche Gesetz. Seine Bestimmungen gelten immer dann, wenn keine Spezialvorschriften (z.B. im Handelsrecht) bestehen. Das BGB ist in fünf Bücher aufgeteilt.

  • Im Ersten Buch, dem Allgemeinen Teil stehen Bestimmungen über Personen, Sachen, Rechte, Fristen, Verjährung, Willenserklärungen und andere Grundbegriffe des Zivilrechts, die in unterschiedlichen Rechtsbereichen einheitlich gelten.
  • Das Zweite Buch regelt das Schuldrecht, also das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger und die verschiedenen Verträge und anderen Gründe, aus denen Schuldverhältnisse entstehen können.
  • Das Dritte Buch handelt vom Sachenrecht, regelt also den Besitz, das Eigentum und seine Übertragung, Pfandrechte, den Nießbrauch, Hypotheken und andere Rechte an Grundstücken.
  • Im Vierten Buch ist das Familienrecht zu finden, zu dem auch Vormundschaft und Betreuung gehören und das Fünfte Buch enthält das Erbrecht.


(Quelle: http://www.rechtliches.de/Gesetze_40.html)

Regelwerke des Dachdeckerhandwerks

Grundregeln des Dachdeckerhandwerks

Die Grundregeln des Dachdeckerhhandwerks fassen die allgemeingültigen Grundsätze zusammen, die sich mit der Zeit herausgestellt haben.

Fachregeln des Dachdeckerhandwerks

Die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks umfassen die Regeln, die bei der Ausführung von Dachdeckerarbeiten mit einem bestimmten Material einzuhalten sind. Sie sollen ein ausreichendes technisches Qualitätsniveau garantieren. Die Fachregeln gelten für den Normalfall. Die Fachregeln gewähren nach dem jeweils geltenden Kenntnisstand eine technisch einwandfreie Leistung. Die Fachregeln beinhalten z.B.

   * Überdeckung
   * Anforderungen an die Unterkonstruktion
   * Regeldachneigung


Es gibt die folgenden Fachregeln für die zugehörigen Deckmaterialien:

   * Ziegeln
   * Schiefer
   * Faserzementplatten
   * Betondachsteine
   * Bitumenschindeln
   * Wellplatten
   * Abdichtungen
   * hinterlüftete Außenwandbekleidung
   * Blechtafeln
   * Holzschindeln
   * Reet und Stroh

Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft

Die Bauberufsgenosschenschaften

   * erlassen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
   * sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Ausführliche Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB

VOB bedeutet : Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie unterteilt sich in die Bereiche A, B und C. Die VOB - ist die verbindliche Grundlage für alle öffentlichen Bauaufträge in Deutschland. Sie ist Maßstab für gute Bauverträge und solide bauvertragliche Abmachungen. Die VOB ist das allseits akzeptierte Vergabeinstrument weil sie für faire Vergabeverfahren sorgt und einen gesunden Preiswettbewerb fördert und somit Chancengleichheit und Transparenz schafft. In Teil A ist die Auftragsvergabe geregelt, in Teil B die vertraglichen Bedingungen für den Bauvertrag und C die techn. Bestimmungen. Sie kann als "Allgemeine Geschäftsbedingung" verstanden werden, wenn diese beiderseits angenommen wird. Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten:

   * http://www.bauarchiv.de/NEWS_web/Bauordnung/VOB/VOB_Startseite.htm
   * http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/vob/vobstart.htm
   * uvm

Die zunächst wichtigste Regelung betrifft die Gewährleistung. Sie beträgt lt. VOB 4 Jahre (Stand 2003. In älteren Büchern findet man häufig noch die Angabe 2 Jahre). Dies muss vereinbart werden, da sonst die Gewährleistung nach BGB greift, die 5 Jahre beträgt.