Fußeinteilung deutsche Deckungen
Deutsche Deckung Bogenschnitt (Bogenschnittdeckung)
Einteilung
Bei der deutschen Deckung mit der Bogenschnittschablone wird im allgemeinen eine Platte mit den Maßen 30/30 cm eingesetzt. Für diese Platten haben sich praxisgerechte Fußlängen in Abhängigkeit von der Dachneigung herausgestellt. Mit dieser Fußlänge wird die Dachfläche eingeteilt.
Man beginnt auf der linken Seite mit einem (End-)Fussgebinde, dessen Breite der Plattenhöhe entspricht, wie im Foto für eine Rechtsdeckung abgebildet. Danach wird so lange wie möglich von links nach rechts mit der Fußlänge aus der Tabelle eingeteilt. Zum Schluss bleibt in den meisten Fällen ein Rest (x-Gebinde).
Anmerkung Selbstverständlich kann die Einteilung auch andersartig vorgenommen werden, solange die Mindestüberdeckung, die Mindestgebindesteigung, gleichmäßige Fußlängen usw. eingehalten wird. Mit dieser hier beschriebenen Vorgehensweise ist die Einhaltung der Seitenüberdeckung gewährleistet.
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Schuppendeckung
Bei der Schuppendeckung kann man die Traufe genau wie bei der Deutschen Deckung mit der Bogenschnittschablone einteilen. Da es jedoch keine einheitliche Steingröße gibt, die Steingröße sich nach der Dachneigung richtet, muss man die Fusslänge durch Auslegen ermitteln.
Altdeutsche Deckung
Vorwort
Häufig erhalten wir von eingesessenen Dachdeckermeistern die Kritik, dass sie niemals auf diesem Weg die Fußlänge ermittelt hätten oder ermitteln würden. Vielmehr würden sie die Fußeinteilung per Augenmaß vornehmen. Diese Anleitung stünde auch nicht in den Fachregeln.
Diese Kritik ist berechtigt, denn es gibt wirklich keinerlei Vorschriften zur Fußeinteilung in den Fachregeln. Ein erfahrener Schieferdecker nimmt die Fußeinteilung auf Grund seiner reichen Berufserfahrung vor und hält dabei die wenigen in den Fachregeln vorgegebenen Regeln, wie z.B. Mindestüberdeckung, Mindestgebindesteigung, ein. Die nachfolgende Anleitung soll jedoch dem unerfahrenen Dachdecker eine Hilfestellung sein, wie er die Fußeinteilung vornehmen könnte und dabei regelkonform ausführt.
Die Fußeindeckung soll am Ende, wie in diesem Bild dargestellt, aussehen. Dabei ist folgendes vorgegeben:
* Die Fußeinteilung wird in Rückenhöhe des Gebindesteins vorgenommen, da auf dieser Linie die Deckgebinde beginnen. * Die Breite des Endfußsteins (ganz links bei dieser Rechtsdeckung) gemessen in Rückenhöhe entspricht der Decksteingröße. * Die Fußgebinde (in diesem Fall drei) sind alle in etwas gleich breit (gemessen in Rückenhöhe).
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Schritt-für-Schritt-Anleitung
Zunächst muss man für die an der Traufe verwendete Steingröße ein paar Maße berechnen:
Höhenüberdeckung = Steinhöhe * 29 / 100
Gebindehöhe = Steinhöhe - Höhenüberdeckung
Rückenhöhe des Gebindesteins = Gebindehöhe / 3
Danach ermittelt man die Mindestgebindesteigung. Jedoch wählt man als Radius des Viertelkreises die Steinhöhe
Zusätzlich wird noch ein Hilfslinie im Abstand Rückenhöhe über der Trauflinie gezogen, denn in dieser Höhe wird die Einteilung der Traufe vorgenommen.
Auf dieser Hilfslinie wird die maximale Fußlänge für die vorgegebne Decksteinhöhe bestimmt, wie im Bild angezeigt.
Nun ist ein weiterer Satz Berechnungen durchzuführen, um die optimale Fußlänge zu ermitteln, denn wenn man die Traufe mit der oben ermittelten max. Fußlänge einteilen würde, würde sich in den meisten Fällen ein unerwünschter Rest ergeben. Die Fußgebinde sollen jedoch alle möglichst gleich breit sein.
Trauflänge - Steinhöhe = aufzuteilendes Traufmaß
aufzuteilendes Traufmaß / max Fußlänge
Das Ergebnis ist aufzurunden und ergibt die Anzahl Fussgebinde
aufzuteilendes Traufmaß / Anzahl Fussgebinde = tatsächliche Fußlänge
Anmerkung: Rundet man im dritten Schritt fälschlicherweise das Ergebnis ab und berechnet mit dem kleineren Wert die optimale Fußlänge in der vierten Zeile, so wird die maximal zulässige Fußlänge überschritten und damit die Mindestgebindesteigung unterschritten.
Danach kann man die Trauflänge mit den Maßen für die Steinhöhe und die tatsächliche Fußlänge einteilen.