Fußeinteilung deutsche Deckungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Dachdeckerwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 27: Zeile 27:
 
Diese Kritik ist berechtigt, denn es gibt wirklich keinerlei Vorschriften zur Fußeinteilung in den Fachregeln. Ein erfahrener Schieferdecker nimmt die Fußeinteilung auf Grund seiner reichen Berufserfahrung vor und hält dabei die wenigen in den Fachregeln vorgegebenen Regeln, wie z.B. Mindestüberdeckung, Mindestgebindesteigung, ein. Die nachfolgende Anleitung soll jedoch dem unerfahrenen Dachdecker eine Hilfestellung sein, wie er die Fußeinteilung vornehmen könnte und dabei regelkonform ausführt.  
 
Diese Kritik ist berechtigt, denn es gibt wirklich keinerlei Vorschriften zur Fußeinteilung in den Fachregeln. Ein erfahrener Schieferdecker nimmt die Fußeinteilung auf Grund seiner reichen Berufserfahrung vor und hält dabei die wenigen in den Fachregeln vorgegebenen Regeln, wie z.B. Mindestüberdeckung, Mindestgebindesteigung, ein. Die nachfolgende Anleitung soll jedoch dem unerfahrenen Dachdecker eine Hilfestellung sein, wie er die Fußeinteilung vornehmen könnte und dabei regelkonform ausführt.  
  
===Anleitung===
+
===Video===
 +
{{#ev:vimeo|134752317}}
 +
 
 +
===Schritt-für-Schritt-Anleitung===
 
Zunächst muss man für die an der Traufe verwendete Steingröße ein paar Maße berechnen:
 
Zunächst muss man für die an der Traufe verwendete Steingröße ein paar Maße berechnen:
  

Version vom 9. Februar 2018, 14:38 Uhr


Deutsche Deckung Bogenschnitt (Bogenschnittdeckung)

Fusseinteilung fz.png

Bei der deutschen Deckung mit der Bogenschnittschablone wird im allgemeinen eine Platte mit den Maßen 30/30 cm eingesetzt. Für diese Platten haben sich praxisgerechte Fußlängen in Abhängigkeit von der Dachneigung herausgestellt. Mit dieser Fußlänge wird die Dachfläche eingeteilt. Man beginnt mit einem Fussgebinde dessen Breite der Plattenhöe entspricht. Danach wird so lange wie möglich mit der Fußlänge aus der Tabelle eingeteilt. Zum Schluss bleibt ein Rest (x-Gebinde).

Anmerkung
Selbstverständlich kann die Einteilung auch andersartig vorgenommen werden, solange die 
Mindestüberdeckung, die Mindestgebindesteigung, gleichmäßige Fußlängen usw. eingehalten wird. Mit 
dieser beschriebenen Vorgehensweise ist die Einhaltung gewährleistet.

Schuppendeckung

Bei der Schuppendeckung kann man die Traufe genau wie bei der Deutschen Deckung mit der Bogenschnittschablone einteilen. Da es jedoch keine einheitliche Steingröße gibt, die Steingröße sich nach der Dachneigung richtet, muss man die Fusslänge durch Auslegen ermitteln.

Altdeutsche Deckung

Vorwort

Häufig erhalten wir von eingesessenen Dachdeckermeistern die Kritik, dass sie niemals auf diesem Weg die Fußlänge ermittelt hätten oder ermitteln würden. Vielmehr würden sie die Fußeinteilung per Augenmaß vornehmen. Diese Anleitung stünde auch nicht in den Fachregeln.

Diese Kritik ist berechtigt, denn es gibt wirklich keinerlei Vorschriften zur Fußeinteilung in den Fachregeln. Ein erfahrener Schieferdecker nimmt die Fußeinteilung auf Grund seiner reichen Berufserfahrung vor und hält dabei die wenigen in den Fachregeln vorgegebenen Regeln, wie z.B. Mindestüberdeckung, Mindestgebindesteigung, ein. Die nachfolgende Anleitung soll jedoch dem unerfahrenen Dachdecker eine Hilfestellung sein, wie er die Fußeinteilung vornehmen könnte und dabei regelkonform ausführt.

Video

{{#ev:vimeo|134752317}}

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Zunächst muss man für die an der Traufe verwendete Steingröße ein paar Maße berechnen:

Höhenüberdeckung = Steinhöhe * 29 / 100 
Gebindehöhe = Steinhöhe - Höhenüberdeckung
Rückenhöhe = Gebindehöhe / 3
Max fusslaenge1.png

Danach ermittelt man die Mindestgebindesteigung. Jedoch wählt man als Radius des Viertelkreises die Steinhöhe


Max fusslaenge2.png

Zusätzlich wird noch ein Hilfslinie im Abstand Rückenhöhe über der Trauflinie gezogen.


Max fusslaenge3.png

Mit dieser Hilfslinie wird die maximale Fußlänge für diese Decksteinhöhe bestimmt, wie im Bild angezeigt

Nun ist ein weiterer Satz Berechnungen durchzuführen:

Trauflänge - Steinhöhe = aufzuteilendes Traufmaß 
aufzuteilendes Traufmaß / max Fußlänge
Das Ergebnis ist aufzurunden und ergibt die Anzahl Fussgebinde
aufzuteilendes Traufmaß / Anzahl Fussgebinde = tatsächliche Fußlänge

Anmerkung: Rundet man im dritten Schritt fälschlicherweise ab, so wird die maximal zulässige Fußlänge überschritten und damit die Mindestgebindesteigung unterschritten.

Fusseinteilung altd.png

Danach kann man die Trauflänge mit den Maßen für die Steinhöhe und die tatsächliche Fußlänge einteilen.


weiterführende Links