Bundesregierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bundesregierung, das "Kabinett", besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Kanzler nimmt innerhalb der Bundesregierung eine hervorgehobene Stellung ein. Er wählt seine Minister aus und verfügt über die sogenannte "Richtlinienkompetenz". Er allein gibt die grobe Richtung, die Richtlinien für die Politik der Bundesregierung vor. Der Bundeskanzler ist seinen Ministern gegenüber weisungsbefugt. Sollte die Bundesregierung  aus einer Koalition (Zusammenschluss von mindestens 2 Parteien zur Regierung) bestehen, muss er allerdings auf den Koalitionsvertrag (Absprachen mit den Koalitionspartnern) Rücksicht nehmen, wenn er seine Regierung nicht gefährden möchte. Die Bundesregierung ist der exekutiven (ausführenden Gewalt) zuzuordnen, da sie für die Umsetzung von Gesetzen zuständig ist.
 
Die Bundesregierung, das "Kabinett", besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Kanzler nimmt innerhalb der Bundesregierung eine hervorgehobene Stellung ein. Er wählt seine Minister aus und verfügt über die sogenannte "Richtlinienkompetenz". Er allein gibt die grobe Richtung, die Richtlinien für die Politik der Bundesregierung vor. Der Bundeskanzler ist seinen Ministern gegenüber weisungsbefugt. Sollte die Bundesregierung  aus einer Koalition (Zusammenschluss von mindestens 2 Parteien zur Regierung) bestehen, muss er allerdings auf den Koalitionsvertrag (Absprachen mit den Koalitionspartnern) Rücksicht nehmen, wenn er seine Regierung nicht gefährden möchte. Die Bundesregierung ist der exekutiven (ausführenden Gewalt) zuzuordnen, da sie für die Umsetzung von Gesetzen zuständig ist.

Version vom 29. März 2007, 12:50 Uhr

Die Bundesregierung

Das Kanzleramt in Berlin. Photo: Chr. Kütemann

Die Bundesregierung, das "Kabinett", besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Kanzler nimmt innerhalb der Bundesregierung eine hervorgehobene Stellung ein. Er wählt seine Minister aus und verfügt über die sogenannte "Richtlinienkompetenz". Er allein gibt die grobe Richtung, die Richtlinien für die Politik der Bundesregierung vor. Der Bundeskanzler ist seinen Ministern gegenüber weisungsbefugt. Sollte die Bundesregierung aus einer Koalition (Zusammenschluss von mindestens 2 Parteien zur Regierung) bestehen, muss er allerdings auf den Koalitionsvertrag (Absprachen mit den Koalitionspartnern) Rücksicht nehmen, wenn er seine Regierung nicht gefährden möchte. Die Bundesregierung ist der exekutiven (ausführenden Gewalt) zuzuordnen, da sie für die Umsetzung von Gesetzen zuständig ist.

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