Brüstungshöhe
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Die Brüstungshöhe bezeichnet den Abstand zwischen der Unterkante eines Fensters und dem Raumfußboden. Sie soll zwischen 85 cm und 1.25 m liegen und sowohl gewährleisten, dass
- Sichtverbindung nach außen besteht
- keine Absturzgefahr besteht.
Genaue Einzelheiten sind in der Arbeitsstättenverordnung oder der Landesbauordnung geregelt.