Brüstungshöhe: Unterschied zwischen den Versionen

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* keine Absturzgefahr besteht.
 
* keine Absturzgefahr besteht.
  
Genaue Einzelheiten sind in der Arbeitsstättenverordnung geregelt.
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Genaue Einzelheiten sind in der Arbeitsstättenverordnung oder der Landesbauordnung geregelt.
 
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Version vom 26. Juni 2017, 14:58 Uhr

Die Brüstungshöhe bezeichnet den Abstand zwischen der Unterkante eines Fensters und dem Raumfußboden. Sie soll zwischen 85 cm und 1.25 m liegen und sowohl gewährleisten, dass

  • Sichtverbindung nach außen besteht
  • keine Absturzgefahr besteht.

Genaue Einzelheiten sind in der Arbeitsstättenverordnung oder der Landesbauordnung geregelt.