Bilderserie - Dacheindeckung - Fußdeckung
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Zunächst wird eine Anfangfuß/Stichplatte eingedeckt als Unterlage für den ersten Fußstein. Die untere sichtbare Ecke wird mit 2 cm auf 2 cm abgerundet. |
Nach Eindeckung einer Stichplatte wird eine große Fußplatte mit Deckplatten-rücken zugerichtet und mit mind. 3 Nägeln befestigt. Diese Platte wird bündig an die Ortkante gedeckt. |
Bevor weitere Fußplatten angesetzt werden, soll man die Mindestüber- deckung von 9 cm antragen.
Die maximale Überdeckung sollte 12 cm nicht überschreiten. Die obere äußere Ecke stutzen! |
Die Köpfe der weiteren Fußplatten sollte im Bereich Rücken/Kopf angerundet werden. |
Das Festlegen der Seitenüberdeckung gilt im Prinzip für jede Platte, wenn kein Anschlagpunkt vorhanden ist. |
Die letzte Fußplatte muss mindestens 9cm über den Fußabschnitt decken. |
Zur Positionierung der Gebindeplatte ist die Fußlänge (55cm) vom vorherigen Zeichen zurück abzutragen. |
An das Zeichen wird eine 60/30cm Platte angelegt und daraus die Gebindeplatte hergestellt.
Die Platte kann man mit einem Nagel fixieren. |
Anzeichnen der Kopflinie |
Rücken der aufliegenden Deckplatte anzeichnen.
Unter Berücksichtigung eines Fersenpunktes |
Den Rückenbogen der Gebindeplatte mit Hilfe einer Deckplatte anzeichnen |
Gebindelinie der folgenden Reihe anzeichnen. Hier muss der Rücken der Fußplatte enden.
Beide Rücken sollen geschlossen voreinander liegen |
Die behauene und befestigte Gebindeplatte |
Die nächste Fußplatte folgt. Sie überdeckt das letzte Zeichen um mindestens 9cm |
Aus einem Reststück kann die Endfußplatte gefertigt werden.
Sie erhält den gleichen Bogen wie die Gebindeplatten. An der Ortkante steigt der Kopf bis zur nächsten Gebindelinie an. |
Die Endfußplatte behauen und montiert. |
Der gesamte Fußbereich ohne Traufgebinde.
Bei Montage von Schneefanggittern ist es erforderlich. Auch sonst soll es Anwendung finden, da möglicherweise das Traufblech durch Löcher Schaden nimmt.
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