Übersicht - Anforderung an Lattung und Schalung
Version vom 26. November 2014, 11:47 Uhr von WikiSysop (Diskussion | Beiträge) (→Eindringtiefe der Verbindungsmittel)
Lattung
- mindestens Sortierklasse S 10
- mindestens drei scharfe Kanten von denen zwei auf dem Sparren aufliegen
- gesund und trocken
- Fehlkante rindenfrei
- Fehlkante traufseitig
- Nagellänge mindestens 2 1/2 Lattenstärke
Die Baumkante darf die nachfolgend dargestellten Maße nicht überschreiten:
Mindestquerschnitt der Traglatten
Sparrenabstand | Lattenquerschnitt mind. | Sortierklasse mind. |
bis 80 cm | 30/50 mm | S 10 |
bis 100 cm | 40/60 mm | S 10 |
Schalung
- mindestens Sortierklasse S 10
- gesund und trocken
- Fehlkante rindenfrei
- Sparrenabstand nicht größer als 60 cm
- Mindestdicke 24 mm
- bis 20 cm mindestens 2 Nägel zu Befestigung, darüber mindestens 3 Nägel
- Baumkanten müssen nach innen auf dem Sparren
- Fehlkante nicht größer als 1/3 der Brettdicke
Eindringtiefe der Verbindungsmittel
Die Eindringtiefe der Verbindungsmittel sind abhängig von dem Durchmesser d und der Beschaffenheit des Schafts.
- glattschaftige Nägel 12xd
- profilierte Nägel 8xd
- Schrauben 6xd
Bei Verwendung glattschaftiger Nägel muss also mindestens eine Latte des Querschnittes 4x6 als Konterlatte verwendet werden.
Verarbeitungshinweise
- Es sollte nur trocken sortiertes Holz verwendet werden, das mit dem CE-Kennzeichen versehen ist, verwendet werden. (max. 20% Holzfeuchte)
- Es sollte Holz ohne chemischen Holzschutz verwendet werden. Holzschutz nur, wenn es vertraglich vereinbart worden ist.
- Das Holz sollte vor Niederschlägen geschützt transportiert und gelagert werden.