Übersicht - Anforderung an Lattung und Schalung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Fehlkante traufseitig | * Fehlkante traufseitig | ||
* Nagellänge entspricht in etwas dem 2,5-fachen der Lattenstärke. Die erforderliche Eindricngtiefe läßt sich den Fachregeln entnehmen und ist abhängig von der Dicke des Befestigungsmittels und der Oberflächenbeschaffenheit (glatt oder geriffelt) | * Nagellänge entspricht in etwas dem 2,5-fachen der Lattenstärke. Die erforderliche Eindricngtiefe läßt sich den Fachregeln entnehmen und ist abhängig von der Dicke des Befestigungsmittels und der Oberflächenbeschaffenheit (glatt oder geriffelt) | ||
+ | * Lattenstöße werden auf Sparren bzw. Konterlatten ausgeführt | ||
+ | * Die Befestigung erfolgt an jedem Kreuzungspunkt im unteren Drittel der Latte | ||
Die Baumkante darf die nachfolgend dargestellten Maße nicht überschreiten: | Die Baumkante darf die nachfolgend dargestellten Maße nicht überschreiten: | ||
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Anm.1 | Anm.1 | ||
z.B. | z.B. | ||
− | für Biberschwanz- und | + | für Biberschwanz- und Schieferrechteckdoppeldeckung |
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+ | '''Bis zu 1.00 m Sparrenabstand ist kein ''statischer Nachweis'' für bewährte Querschnitt erforderlich.''' | ||
==Schalung== | ==Schalung== |
Aktuelle Version vom 11. Oktober 2019, 13:28 Uhr
Lattung
Folgende Anforderungen werden an die Latten für die Einlattung von Dachflächen gestellt:
- mindestens Sortierklasse S 10
- mindestens drei scharfe Kanten von denen zwei auf dem Sparren aufliegen
- gesund und trocken
- Fehlkante rindenfrei
- Fehlkante traufseitig
- Nagellänge entspricht in etwas dem 2,5-fachen der Lattenstärke. Die erforderliche Eindricngtiefe läßt sich den Fachregeln entnehmen und ist abhängig von der Dicke des Befestigungsmittels und der Oberflächenbeschaffenheit (glatt oder geriffelt)
- Lattenstöße werden auf Sparren bzw. Konterlatten ausgeführt
- Die Befestigung erfolgt an jedem Kreuzungspunkt im unteren Drittel der Latte
Die Baumkante darf die nachfolgend dargestellten Maße nicht überschreiten:
Mindestquerschnitt der Traglatten
Nennquerschnitt
(mm) |
Auflagerabstand
Achsmaß (m) |
Sortierklasse
nach DIN 4074-1 |
farbliche
Kennzeichnung |
24 / 48
Anm. 1 |
bis 0,70 und
Dachlattenabstände bis maximal 17 cm zulässig |
S 13 | blau |
24 / 60 | bis 0,80 | S 13 | blau |
30 / 50 | bis 0,80 | S 10 | rot |
40 / 60 | bis 1,00 | S 10 | rot |
Anm.1 z.B. für Biberschwanz- und Schieferrechteckdoppeldeckung
Bis zu 1.00 m Sparrenabstand ist kein statischer Nachweis für bewährte Querschnitt erforderlich.
Schalung
Folgende Anforderungen werden an die Schalung von Dachflächen gestellt:
- mindestens Sortierklasse S 10
- gesund und trocken
- Fehlkante rindenfrei
- Sparrenabstand nicht größer als 60 cm
- Mindestdicke 24 mm
- bis 20 cm mindestens 2 Nägel zu Befestigung, darüber mindestens 3 Nägel
- Baumkanten müssen nach innen auf dem Sparren
- Fehlkante nicht größer als 1/3 der Brettdicke
Eindringtiefe der Verbindungsmittel
Die Eindringtiefe der Verbindungsmittel sind abhängig von dem Durchmesser d und der Beschaffenheit des Schafts.
- glattschaftige Nägel 12xd
- profilierte Nägel 8xd
- Schrauben 6xd
Bei Verwendung glattschaftiger Nägel muss also mindestens eine Latte des Querschnittes 4x6 als Konterlatte verwendet werden.
Verarbeitungshinweise
- Es sollte nur trocken sortiertes Holz verwendet werden, das mit dem CE-Kennzeichen versehen ist, verwendet werden. (max. 20% Holzfeuchte)
- Es sollte Holz ohne chemischen Holzschutz verwendet werden. Holzschutz nur, wenn es vertraglich vereinbart worden ist.
- Das Holz sollte vor Niederschlägen geschützt transportiert und gelagert werden.