Grundlagen für die Ausführung von Dachdeckerarbeiten: Unterschied zwischen den Versionen
Hennes (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 78: | Zeile 78: | ||
* uvm | * uvm | ||
− | Eine der wichtigsten Regelungen der VOB betrifft die Gewährleistung. Sie beträgt lt. VOB 4 Jahre (Stand 2003. In älteren Büchern findet man häufig noch die inzwischen falsche Angabe 2 Jahre). Gewährleistung nach VOB muss vereinbart werden, da sonst die Gewährleistung nach BGB greift, die 5 Jahre beträgt. | + | Eine der wichtigsten Regelungen der VOB betrifft die Gewährleistung. Sie beträgt lt. '''VOB 4 Jahre''' (Stand 2003. In älteren Büchern findet man häufig noch die inzwischen falsche Angabe 2 Jahre). Gewährleistung nach VOB muss vereinbart werden, da sonst die Gewährleistung nach '''BGB greift, die 5 Jahre''' beträgt. |
[[Category:allgemein]] | [[Category:allgemein]] |
Version vom 10. November 2010, 13:21 Uhr
Grundlagen des Unterrichtes an der Dachdeckerberufsschule in Eslohe und der Zwischen- und Gesellprüfung sind eine Reihe von Regeln, Verordnungen und Gesetzeswerken, die von den unterschiedlichsten Institutionen herausgegeben werden.
Bürgerliches Gesetzbuch
Das BGB ist das wichtigste zivilrechtliche Gesetz. Seine Bestimmungen gelten immer dann, wenn keine Spezialvorschriften (z.B. im Handelsrecht) bestehen. Das BGB ist in fünf Bücher aufgeteilt.
- Im Ersten Buch, dem Allgemeinen Teil, stehen Bestimmungen über Personen, Sachen, Rechte, Fristen, Verjährung, Willenserklärungen und andere Grundbegriffe des Zivilrechts, die in unterschiedlichen Rechtsbereichen einheitlich gelten.
- Das Zweite Buch regelt das Schuldrecht, also das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger und die verschiedenen Verträge und anderen Gründe, aus denen Schuldverhältnisse entstehen können.
- Das Dritte Buch handelt vom Sachenrecht, regelt also den Besitz, das Eigentum und seine Übertragung, Pfandrechte, den Nießbrauch, Hypotheken und andere Rechte an Grundstücken.
- Im Vierten Buch ist das Familienrecht zu finden, zu dem auch Vormundschaft und Betreuung gehören, und das Fünfte Buch enthält das Erbrecht.
(Quelle: http://www.rechtliches.de/Gesetze_40.html)
Regelwerke des Dachdeckerhandwerks
Regelwerksteile
Das Regelwerk des Dachdeckerhandwerks umfasst die Vorschriften, die bei der Ausführung von Arbeiten im Dachdeckerhandwerk zu befolgen sind. Sie dokumentieren die Regeln der Technik und garantieren eine nach dem jeweils geltenden Kenntnisstand technisch einwandfreie Leistung. Die Fachregeln gelten für den Normalfall.
Aus folgenden Teilen besteht das Regelwerk
* Grundregel * Fachregeln Dachdeckung - Schiefer - Dachziegel und Dachsteine - Faserzement-Dachplatten - Faserzement-Wellplatten - Bitumenschindeln - Bitumenwellplatten - Holzschindeln - Reet * Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen - Richtlinie Bitumendickbeschichtung * Fachregeln Außenwandbekleidung - Schiefer - Faserzement-Platten - Faserzement-Wellplatten - Holzschindeln - Ton und Beton * Fachregeln Metallarbeiten - Richtlinie Blei im Bauwesen * Hinweise - Hinterlüftete Außenwandbekleidung - Holz und Holzwerkstoffe - Entwurf Hinweise zur Bemessung von Entwässerungen - Lastenermittlung * Merkblätter - Merkblatt Einbauteile bei Dachdeckungen - Wärmeschutz bei Dach und Wand - Unterdächer Unterdeckung Unterdach - Äußerer Blitzschutz auf Dach und Wand - Solartechnik für Dach und Wand * Produktdatenblätter für z.B. - Schiefer - Dachziegel - Dachsteine - usw
Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft
Die Bauberufsgenosschenschaften
* erlassen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) * sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Ausführliche Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB
VOB bedeutet : Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist in die Bereiche A, B und C aufgeteilt. Die VOB ist verbindliche Grundlage für alle öffentlichen Bauaufträge in Deutschland. Sie ist Maßstab für gute Bauverträge und solide bauvertragliche Abmachungen. Die VOB ist das allseits akzeptierte Vergabeinstrument, weil sie für faire Vergabeverfahren sorgt und einen gesunden Preiswettbewerb fördert und somit Chancengleichheit und Transparenz schafft. In Teil A ist die Auftragsvergabe geregelt, in Teil B die vertraglichen Bedingungen für den Bauvertrag und in Teil C die techn. Bestimmungen. Die VOB kann als "Allgemeine Geschäftsbedingung" verstanden werden, wenn diese beiderseitig angenommen wird. Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten:
* http://www.bauarchiv.de/NEWS_web/Bauordnung/VOB/VOB_Startseite.htm * http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/vob/vobstart.htm * uvm
Eine der wichtigsten Regelungen der VOB betrifft die Gewährleistung. Sie beträgt lt. VOB 4 Jahre (Stand 2003. In älteren Büchern findet man häufig noch die inzwischen falsche Angabe 2 Jahre). Gewährleistung nach VOB muss vereinbart werden, da sonst die Gewährleistung nach BGB greift, die 5 Jahre beträgt.