Bürgerliches Gesetzbuch

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Das BGB ist das wichtigste zivilrechtliche Gesetz. Seine Bestimmungen gelten immer dann, wenn keine Spezialvorschriften (z.B. im Handelsrecht) bestehen. Das BGB ist in fünf Bücher aufgeteilt.

  • Im Ersten Buch, dem Allgemeinen Teil, stehen Bestimmungen über Personen, Sachen, Rechte, Fristen, Verjährung, Willenserklärungen und andere Grundbegriffe des Zivilrechts, die in unterschiedlichen Rechtsbereichen einheitlich gelten.
  • Das Zweite Buch regelt das Schuldrecht, also das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger und die verschiedenen Verträge und anderen Gründe, aus denen Schuldverhältnisse entstehen können.
  • Das Dritte Buch handelt vom Sachenrecht, regelt also den Besitz, das Eigentum und seine Übertragung, Pfandrechte, den Nießbrauch, Hypotheken und andere Rechte an Grundstücken.
  • Im Vierten Buch ist das Familienrecht zu finden, zu dem auch Vormundschaft und Betreuung gehören, und das Fünfte Buch enthält das Erbrecht.


(Quelle: http://www.rechtliches.de/Gesetze_40.html)


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